Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert

Mobbing am Arbeitsplatz

Einleitung

Dr. jur. Frank Sievert

Ausgrenzen, anschwärzen, beleidigen – etwa jeder neunte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mit solchen oder ähnlichen Methoden gemobbt. Das ergab eine repräsentative Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Doch Dank professioneller Hilfe gibt es Wege aus der Mobbingfalle.

Annähernd jedes Mobbingopfer leidet mit der Zeit an Kopf- und Rückenschmerzen, die Mehrzahl außerdem unter massiven Schlafstörungen. Schreitet der Prozess voran, kommt es nicht selten zu Angstattacken, Depressionen und Neurosen. Immer weiter rutschen Betroffene in die Isolation ab. Ein Teufelskreis.

Seit einigen Jahren ist Mobbing nicht nur ein Modewort, sondern als ernsthaftes Problem auch juristisch anerkannt. Als Dr. jur. Frank Sievert 1999 die Entscheidung traf, sich als Rechtsanwalt für Mobbingopfer stark zu machen, stellte sich die Situation ganz anders dar. Erst ab 2001 rückten die rechtlichen Folgen für die Betroffenen langsam in den Vordergrund. Individualrechtlich wurde das Phänomen bis 2005 weiterhin skeptisch betrachtet. Doch „steter Tropfen höhlt den Stein“: Nach und nach sprach die Rechtssprechung immer mehr Mobbingopfern die von ihnen geltend gemachten Ansprüche zu und die Lage verbesserte sich spürbar.

Viele Mobbingopfer glauben zunächst, der Misere im Alleingang entkommen zu können. Der Mobbingreport der BAuA kommt zu einem anderen Ergebnis und besagt, dass die Gegenwehrstrategien in den meisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt seien. Umso wichtiger ist die frühzeitige Inanspruchnahme von professioneller Hilfe – nicht zuletzt, weil sich dadurch in den meisten Fällen eine befriedigende und außergerichtliche Lösung erzielen lässt.

In den folgenden Beiträgen erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Materie – angefangen bei der rechtlichen Einordnung von Mobbing über juristische Möglichkeiten der Gegenwehr, Ansprüche gegen Mobber und Arbeitgeber, die eventuelle Unterstützung durch den Betriebsrat sowie über Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.
Wir hoffen, Ihnen damit erste wertvolle Informationen zu geben.
Ihr
Dr. jur. Frank Sievert

 

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